Busse für den Bussprediger

Shownotes

Umfrage zur Justiz­berichterstattung der Republik

In eigener Sache: Wir machen uns derzeit Gedanken, wie wir die Justiz­berichterstattung der Republik weiter verbessern können. Nehmen Sie anonym an unserer Umfrage teil und sagen Sie uns Ihre Meinung. Es dauert etwa 5 Minuten.

Und damit zur aktuellen Folge:

Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt in der Schweiz nicht uneingeschränkt. Wer öffentlich zu Hass gegen Menschen wegen ihrer Ethnie, Rasse oder Religion aufruft, kann bestraft werden. So steht es im Schweizerischen Strafgesetzbuch. Seit 2020 gilt das auch, wenn es um Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung geht.

Den Beschuldigten scheint das wenig zu kümmern. Gott ist sein Richter, Jesus sein Anwalt – ein irdisches Gericht spielt für ihn eine untergeordnete Rolle. Von Reue oder Einsicht fehlt jede Spur. Im Gegenteil, der selbsternannte Bussprediger nutzt den öffentlichen Strafprozess als Bühne für unerträgliche Äusserungen. Erst als das Verdikt verkündet wird, hört er mit dem theatralischen Gebaren auf.

Sie möchten uns etwas mitteilen? Für Rückmeldungen, Kritik, Lob, … sind wir erreichbar via Mail (audio@republik.ch oder Sprachnachricht (079 507 60 59).

Weiterführende Links

Produktion: Basil Koller Hosts: Brigitte Hürlimann & Boas Ruh

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