Eskalierter Nachbarschaftsstreit
Shownotes
Zwei Nachbarn haben einen heftigen Streit. Gegenstand: eine Hecke, der es sehr schlecht geht. Der Besitzer der Hecke beschuldigt seinen Nachbarn, die Hecke beim Schnitt so stark beschädigt zu haben, dass ein Schaden von über 30'000 Schweizer Franken entstanden sei.
Im Podcast erzählt Gerichtsreporter William Stern, wie diese Verhandlung nicht in einem Gerichtssaal beginnt, sondern der Richter und alle anderen Beteiligten – Reporter inklusive – in einem Garten am Thunersee die Verhandlung eröffnen. Und er erklärt, weshalb es sich hier nicht um einen simplen Nachbarschaftsstreit handelt, sondern um ein sogenanntes Offizialsdelikt, wo die Staatsanwaltschaft tätig werden muss.
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Hosts: Gérôme Martin & William Stern Produktion: Vivienne Kuster
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250721_DG_Nachbarschaft_finale2.mp3
Gérôme:
[00:00] Wie es dazu kam, dass ein ganzes Gericht ausnahmsweise unter freiem Himmel verhandelt hat, darüber sprechen wir in unserem heutigen Fall. Willkommen bei «Der dritte Gewalt», dem Justiz-Podcast der «Republique». Mein Name ist Jérôme Martin und bei mir ist heute William Stern. Wir zwei vertreten Brigitte und Boa in ihrer wohlverdienten Sommerpause.
[00:31] Ich sitze normalerweise hier im Studio auf der anderen Seite, an der Technik als Produzent. Und du, William, schreibst regelmässig Gerichtstexte für die Republik. Von den Fällen, die du geschrieben hast, haben wir uns vier ausgesucht. Ich freue mich heute über den ersten mit dir zu reden. Hoi William.
William:
[00:51] Hoi Gérôme, ich freue mich auch sehr.
Gérôme:
[00:52] Wir haben uns für die erste Folge zusammen ein bisschen ein Bünzli-Thema ausgewählt. Im heutigen Fall geht es nämlich um einen Nachbarschaftsstreit. Man liest immer wieder von Auseinandersetzungen zwischen NachbarInnen, die regelrecht eskalieren und dass NachbarInnen sich vor Gerichten gegenüber sitzen. Aber kommt das häufig vor?
William:
[01:15] Ja, das scheint zumindest keine Seltenheit zu sein in der Schweiz. Ich habe mich jetzt im Vorfeld von diesem Podcast noch einmal ein bisschen schlau gemacht. Man findet zwar wenig konkrete Zahlen und Statistiken zu Nachbarschaftsstreiten, die an Gerichte ausgetragen werden, aber man findet dort viele Umfragen und es zeigt sich, Nachbarschaftsstreit, das ist etwas, was jede Schweizerin kennt.
[01:40] Ich habe da zum Beispiel mal eine Zahl gefunden von der SRF-Rundschau, von einem Beitrag, ich glaube, von letztem Jahr, wo nach jährlich 5'000 Konflikten bei den Schlichtungsbehörden landet. Also das ist wie noch eine Stufe vorgelagert vor dem Gericht, aber es sind doch 5'000. Das ist eine ordentliche Zahl. Ja, das ist schon noch viel. Es gab dann auch noch eine Umfrage,
[02:03] eine aktuelle, aus dem Jahr 2014, einigermassen aktuell. Und dort hiess es, dass jeder Dritte schon mal Streit mit seinen Nachbarn hatte. Und die Gründe sind recht unterschiedlich. Es geht von Lärmbelästigung, Waschkuchenproblemen, Parkieren bis hin zu Grundstückstreitigkeiten.
Gérôme:
[02:23] Habe ich das richtig in den Kopf, dass bei dieser AXA-Studie, die du im Artikel zitierst, dass der Heckenschnitt tatsächlich der meiste...
William:
[02:30] Ja, laut der Studie des Rechtsschutzversicherers der AXA ARAG im Juli 2020 sind die Nachbarschaftsstreitigkeiten um 23% gestiegen in diesem Jahr und die häufigste Ursache, das schreibt dann der Tagesanzeiger, ist tatsächlich die Höhe bzw. der Abstand von Sträuchern, Hecken und Bäumen.
Gérôme:
[02:54] Es kann durchaus sein, dass man wirklich auch mal vor Gericht erscheinen muss, wegen seiner Nachbarin. So ging es auch einem über 85-jährigen Mann aus dem Berner Oberland. Wir nennen ihn hier Peter Gurtner, er heisst eigentlich anders. Was hat denn Herr Gurtner gemacht, um seinen Nachbarn auf die Palme zu bringen?
William:
[03:16] Herr Gurtner hat sich mit seiner Stangenschere an der Hecke des Nachbarn zu arbeiten gemacht. Zwar mehrere Male, wobei nicht ganz klar war, wann das genau passiert ist. Aber jetzt über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hat er ab und zu ein Blättchen abgewackt mit seiner Stangenschere. Das wurde ihm vorgeworfen.
Gérôme:
[03:41] Wie muss man sich diese Hecke genau vorstellen? Wie sieht die aus? Ja, es ist wirklich so eine Mauer auf eine Art,
William:
[03:48] die die beiden Grundstücke trennt. An diesem schönen Thunersee in Merligen. Das trennt das Grundstück von Herrn Gurtner, du hast ihn vorhin erwähnt, und von Herrn Bleuler, seinem Kontrahent, also der Person, die die Schädigung seiner Hecke geltend macht.
Gérôme:
[04:06] Herr Gurtner hat also immer wieder an dieser Hecke herumgeschnippelt und hat dort gewisse Sträucher und Bäume zurückgeschnitten. Hat er dann gefragt, ob er das darf?
William:
[04:17] Nein, das hat er nicht. Und das war wahrscheinlich der Knackpunkt. Laut dem Kapprecht, dem sogenannten Kapprecht, welches im Zivilgesetzbuch festgehalten ist, darf man als Nachbar mit der Schere auch tätig werden. Man darf schnippeln an so einem Sträucher oder so einer Hecke. Allerdings nur unter Voraussetzung, dass man sich bei seinem Nachbarn beschwert hat
[04:41] und dem eine angemessene Frist gegeben hat, um selbst tätig zu werden. Das hat Herr Gurtner in diesem Fall nicht gemacht. Das hat er unterlassen.
Gérôme:
[04:50] Wie lange wohnen denn die beiden schon nebeneinander? Ist das ein länger schwelender Streit zwischen den beiden?
William:
[04:57] Ja, ich weiss nicht, wie lange sie jeweils schon auf ihrem Grundstück sitzen, aber schon lange. Der erste Schnitt, der geltend gemacht wird, war glaube ich 2005, aber sie müssen schon länger dort wohnen, weil der Streit reicht schon weiter zurück. Das ist klar geworden während der Verhandlung.
Gérôme:
[05:16] Es ist sogar so weit gegangen, dass beim Herrn Gurtner ein Strafbefehl im Briefkasten gelandet ist. Wie ist es zu dem gekommen?
William:
[05:26] Genau, er hat ein Strafbefehl bekommen, der Herr Gurtner, Ende 2019. Und der Vorwurf ist qualifizierte Sachbeschädigung. Also Sachbeschädigung, die sich bezogen hat auf die erwähnte inkriminierte Hecke, auf die sieben Nadelkölze, wie es im Strafbefehl heisst. Und der Vorwurf ist, dass durch das Kappen,
[05:52] durch das Schneiden mit der Stangenschere, die Pflanze einen Totalschaden erlitten hat und der Totalschaden eine recht hohe Summe ausmacht.
Gérôme:
[06:02] Der Beschuldigte, Herr Gurtner, war nicht einverstanden mit dem?
William:
[06:05] Herr Gurtner war nicht einverstanden und hat den Strafbefehl nicht akzeptiert. Er hat Einsprache erhoben gegen den Strafbefehl. So ist es gekommen, dass diese Sache schlussendlich vor dem Gericht verhandelt werden musste.
Gérôme:
[06:19] Du warst bei dieser Verhandlung dabei. Sie hat aber ganz aussergewöhnlich stattgefunden. Nämlich nicht im Gerichtssaal, sondern eben beim Herrn Gurtner im Garten. Wie ist es zu dem gekommen? Das Gericht kann
William:
[06:35] sogenannte Augenscheine anordnen und dann ist das eine Art Beweisabnahme innerhalb vom Rahmen dieser Hauptverhandlung. Also innerhalb dieser normalen Gerichtsverhandlung.
Gérôme:
[06:46] Also wie wenn eine Zeugin
William:
[06:48] befragt wird? Genau, wie wenn eine Zeugin befragt wird oder wie wenn sonst Beweismittel präsentiert bzw. abgenommen werden. Es ist eine Ausnahme, es wird im Strafgericht recht selten angewendet. Früher war das möglicherweise noch anders, weil dort das Prinzip der Unmittelbarkeit noch gehalten wurde. Das heisst, dass man tatsächlich viel mehr Beweise auch während der Hauptverhandlung und nicht nur im Vorverfahren abgenommen hat.
[07:13] Mittlerweile ist das etwas anders, darum gibt es das relativ selten. Umfangreiche Zeugenbefragungen und so, das ist seltener geworden. Das war mein erster Augeschein. Ich war sonst noch nie an einer Beweismittelabnahme. Aber als Reporter ist es natürlich umso interessanter, weil man einen Einblick in den Alltag, in die Umgebung, in das Leben der betroffenen Personen in diesem Gerichtsverfahren bekommt.
Gérôme:
[07:37] Also du warst auch in diesem Garten an diesem Morgen. Was ist das für eine Stimmung? Muss man sich das vorstellen? Hier ist wirklich das ganze Gericht, alle Beteiligten stehen auf einem privaten Grundstück.
William:
[07:50] Gerade weil man sich ja gewöhnt ist an eine gewisse Atmosphäre im Gerichtssaal, innerhalb dessen Rahmen stattfindet. Es ist jetzt vielleicht nicht ganz so gesetzt und nicht ganz so geordnet, wie man es zum Teil von Gerichtsfilmen kennt, aber doch, es gibt ein Protokoll, dem man einigermassen folgt. Und das ist natürlich alles ein bisschen ausgesetzt an so einem Augenschein. Ich glaube, im Text geschrieben ist dann auch alles ein bisschen ausgesetzt, was um einen Augenschein ist.
[08:14] Ich glaube, im Text geschrieben ist dann auch so ein bisschen die Widrigkeiten der Umgebung ausgesetzt. Das heisst, es war kalt an dem Tag im September, Ende September, es war windig. Es gab Lärm von der Strasse, von der Seestrasse. Die geht gerade neben dem Grundstück von diesen.
Gérôme:
[08:33] Die beiden Grundstücke liegen am See.
William:
[08:36] Die liegen am See oder beziehungsweise eingeklemmt zwischen See und SeStrasse. Wunderschön gelegen. Die Idylle wird eigentlich wirklich nur getrübt durch den Streit zwischen Herrn Bleuler und Herrn Gurtner.
Gérôme:
[08:47] Und für die Betroffenen, also für Herrn Gurtner, ist es aber nicht nur angenehm, kann ich mir vorstellen. Wie war denn die Stimmung bei ihm im Garten?
William:
[08:57] Ja, das habe ich mir auch überlegt im Vorfeld dieser Verhandlung. Immerhin stapfen ja dann sieben Personen durch deinen Garten. Als Herr Gurtner weiss ich jetzt auch nicht, wie er darauf reagiert hat. Ich habe das Gefühl, so wie ich mich erinnern mag, hat er es mit recht viel Humor genommen. Oder zumindest mit so viel, wie er aufbringen konnte im Rahmen dieser ganzen Geschichte. Er hat irgendwann
[09:21] mal im Laufe des Morgens mit einer gewissen Lakonie gesagt, eigentlich ginge ihm das Ganze ja nicht mehr so wahnsinnig viel an. Ich nehme an, er hat auf sein durchaus vorgestelltes Alter angespielt. Aber er hat nicht den Eindruck gemacht, als würde ihn das wahnsinnig fest belasten, dass jetzt ein paar wildfremde Leute durch seinen Garten spazieren.
Gérôme:
[09:43] Und er hat dann erklärt, wie er die Hecke geschnitten hat. Was hat dann der Richter zu dem gemeint?
William:
[09:50] Also der Richter hat ihm Fragen gestellt in diesem Garten. Er hat ihm Fragen gestellt dazu, wann er geschnitten hätte, ob er sich noch erinnern kann, wie viel er geschnitten hätte, also wieviel Abfall bzw. Gartenabfall da zusammengekommen ist. Er wollte auch diese Stangenschere sehen, also er wollte sich ein persönliches Bild von dieser Schere machen.
[10:13] Herr Gurtner stand Rede und Antwort, hat das so gut wie er konnte erklärt. Zum Teil hat er sich auch auf Gedächtnislücken berufen, weil es sich mitunter tatsächlich um Fälle gehandelt hat, die schon lange her sind. Ja.
Gérôme:
[10:34] Der Richter beschäftigt sich ja vor allem mit dem Gesetz. Hat es dann auch noch jemanden gegeben, der etwas von Hecken versteht oder von Baumpflege, der das einschätzen konnte? Oder haben das die Mitglieder des Gerichts übernommen?
William:
[10:48] Nein, tatsächlich hat es im Laufe dieses Morgens jemanden gegeben, der kam, der dann im Nachhinein daz Nachhinein zu dieser Gruppe ein Baumsachverständiger ein. Ein ausgebildeter Gärtner. Er hat die Expertenstimme übernommen. Der Gerichtspräsident war natürlich kein Fachmann.
[11:15] Herr Bleuler und Herr Gurt haben für sich in Anspruch genommen, um jeweils Fachmann zu sein, aber halt aus ihrer eigenen und unterschiedlichen Perspektive.
Gérôme:
[11:25] Das ist ja schon noch ein recht grosser, auch personeller Aufwand für so ein Nachbarschaftsscharmützel.
William:
[11:31] Man kann sich fragen, ist das nötig? Insbesondere in Zeiten, wo allem halben darüber geklagt wird, dass Gerichte nicht mehr dazukommen, um sich mit den wirklich relevanten Fällen und Geschichten zu befassen. Ja, wobei ich glaube, die Relevanz von solchen Fällen ist dann halt auch einfach immer recht subjektiv.
[11:53] Schlussendlich. Also für Herrn Bleuler und Herrn Gurtner war die Relevanz, glaube ich, recht gross.
Gérôme:
[11:58] Landen solche Fälle immer vor dem Strafgericht oder ist das nicht etwas für das Zivilgericht?
William:
[12:04] Doch, grundsätzlich ist das ein Fall, den man eigentlich ähnlich würde beim Zivilgericht vermuten. Kurze Klammerung, Strafgericht und Zivilgericht unterscheiden sich dadurch, dass Strafgericht Fälle behandelt, wo man einen Tatbestand hat, ein Sachverhalt, wo jemand gegen ein Strafgesetzbuch verstossen hat. Im Zivilrecht geht es tatsächlich mehr
[12:30] um Streit, um Zwist, um Konflikte zwischen den Privaten, die ihre Konflikte und Zwist aber nicht selbst lösen können, sodass schlussendlich eine Art Instanz, nämlich das Zivilgericht, darüber entscheiden muss. In diesem Fall ist der Fall vor dem Strafgericht gelandet, weil es sich um ein offizielles Delikt handelt.
[12:55] Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen und Untersuchungen einzuleiten. Es gibt Voraussetzungen im Strafgesetz, wenn etwas als Offizialdelikt gilt bei einer Sachbeschädigung, ist der entscheidende Punkt, wie hoch der Schaden ist, den jemand erlitten hat.
[13:17] Wenn er über einen gewissen Betrag ist, dann gilt so etwas als Offizialdelikt. Und wenn er unter diesem Betrag ist, dann muss das mittels einem sogenannten Strafantrag der geschädigten Person ausgelöst werden.
Gérôme:
[13:33] In diesem Fall reden wir von 33'239 Franken und 10 Rappen Schaden, die Herr Bleuler geltend machen möchte. Das ist also genug hoch, dass es ein Offizialdelikt ist?
William:
[13:46] Das ist genug hoch, ja. Es liegt über diesen 10'000 Franken, also die Grenze ist bei 10'000 Franken.
Gérôme:
[13:52] Zurück zu unseren zwei Gärten mit der Hecke dazwischen. Hat denn diese ganze Gruppe aus Fachpersonen mit dem Gärtner, der noch dazugekommen ist, feststellen können, ob das jetzt wirklich die Schuld des Herrn Gurtner ist, dass diese Hecke abgestorben ist?
William:
[14:10] Also der Baum-Sachverständige, der Gärtner, man muss sich das so vorstellen, der ist dann tatsächlich auf Aufforderung des Gerichtspräsidenten in diese Hecke fast schon reingestiegen und hat die einzelnen Pflanzungen und Bäume untersucht, unterschieden auch. Er hat dann eine Ad-Hoc-Aufstellung gemacht,
[14:32] um was für Pflanzen sich dort handeln. Und es waren zum Teil auch gar nicht die gleichen Pflanzen, die Herr Bleuler in seiner Aufstellung erwähnt hat. Also wahrscheinlich war allen Beteiligten gar nicht mehr so recht klar, was da eigentlich wächst. Auf jeden Fall hat hat der Gärtner dann zuerst einmal ganz pauschal den ungefähren
[14:57] Wert dieser einzelnen Pflanzen bestimmt, was unglaublich hoch ist. Ich als Nicht-Bäum-Sachverständiger war also recht erstaunt über die Summen, die er erwähnt hat, von mehreren Tausend Franken für so eine Pflanze. Das sind keine grossen Bäume, dasssere Sträuche, Pressen darunter, Schiezipressen, Fichten,
[15:21] serbische Fichten glaube ich noch. Genau, der hat also versucht, zuerst einmal den Wert zu beziffern, ungefähr. Und dann ist er dort hineingestiegen, in diese Hecken, und hat versucht festzustellen, ob der Schaden, den diese Hecken offenbar erlitten haben, weil das war unbestritten, hat man festgestellt, dass die Pflanzungen
[15:46] zum Teil in beklagenswertem Zustand sind. Die Aufgabe des Gärtners war es, zu eruieren, ob die Schäden aufgrund des Schnitts des Herrn Gurtner entstanden sind.
Gérôme:
[16:01] Also der Sachverständige, der Gärtner, ist auch noch dazu gestossen zu den anderen im Garten des Herrn Gurtner?
William:
[16:10] Nein, der ist etwas später gekommen, etwa nach einer Stunde während des Augenski. Und der ist gekommen, nachdem sich die ganze Gruppe vom Garten des Herrn Gurtner in den Garten des Herrn Pleuler bewegt hat. Der ist dann erst dann dazu gestossen, dieser Sachverständige. Und da muss ich mir vorstellen, es gab ja keine direkte Verbindung zwischen diesen zwei Grundstücken.
Gérôme:
[16:36] Es gab ja eine Hecke. Es hat ja eine Hecke.
William:
[16:38] Es hat ja eine Hecke. Insofern musste man einen recht grossen Umweg machen über die Strasse auf dem Trottoir, so im Gänsemarsch. Zwei nebeneinander ist man dann vom einen Grundstück zum anderen gelaufen und dann auf der Seite des Herrn Bleuler ist dann der Bär und Sachverständige dazugestoßen.
Gérôme:
[16:58] Die beiden Grundstücke, schreibst du in deinem Text, die unterscheiden sich auch. Wie leben denn Herr Bleuler und Herr Gurtner?
William:
[17:07] Ja, so viel Einblick in ihr Leben und ihren Alltag habe ich natürlich auch nicht bekommen. Ich schreibe da im Text, bei Herrn Gurtner, seinem Garten, sei eine gewisse prosaische Provinzialität vorhanden. Sein Haus ist so ein bisschen in diesem Chalet-Stil gehalten, wohingegen dann beim Herrn Pleuler etwas Mondänes ausgestrahlt wird.
[17:32] Der Rasen ist peak-fein. Ein Rasenmäher-Roboter war gerade erst noch am arbeiten auf diesem Rasen. Auf der Veranda der Villa, man muss sagen, es war eine Villa, stand ein imposantes Miniaturmodell von einem schnellen Schiff. Also es sind da auch gewisse Unterschiede, hat man das Gefühl, in den Lebensstilen sichtbar.
[17:56] Und auf der anderen Seite muss man sagen, sie haben beide ein Haus mit einem gewissen Grundstück am Thunersee. Ich nehme an, dafür braucht man auch mal ein gewisses Portemonnaie.
Gérôme:
[18:07] Und die Hecken, hat die auf den beiden Seiten auch unterschiedlich ausgesehen?
William:
[18:12] Für meinen Laienblick nicht sehr. Ich hatte das Gefühl, das ist jetzt einfach eine Hecke von der einen wie von der anderen Seite. Für die Kenner war da wahrscheinlich schon ein Unterschied festzustellen. Dieser Baum-Sachverständige, der dann auf der Seite des Herrn Bleuler, also im Garten des Herrn Bleuler, dazugestoßen ist zur Gruppe, hat sich also in das Dickicht geschlagen von dieser Hecke,
[18:38] im Versuch, die Ursache dieser Schäden herauszufinden. Und er hat dann tatsächlich auch noch etwas entdeckt an diesen Strüchern und Pflanzen.
Gérôme:
[18:51] Was?
William:
[18:52] Das waren Stahlseile, die sich in diesen Bäumchen, also an den Stämmen, an den kleinen Stämmen von diesen Bäumchen eingefressen haben, die also wahrscheinlich schon seit mehreren Jahren daran hängen und die wahrscheinlich einfach vergessen gegangen sind von einem Gärtner oder einer Gärtnerin damals.
[19:14] Auch Herr Bleuler hat offenbar nichts mehr von diesen Stahlseilen gewusst. Der Gutachter hat ihn etwas getadelt. Er hat gesagt, dass das eigentlich nicht passieren sollte, dass sich Seile in so ein Bäumchen einfressen. Und diese Seile bzw. das Eingewachsensein dieser Seile,
[19:37] das könnte jetzt eben der fachverständigen Meinung des Gärtners tatsächlich auch eine Ursache für den beklagenswerten Zustand dieser Hecke sein. War Herr Bleuler nicht ganz unschuldig und hatere sich jetzt schon wieder, dass mal von einem Gärtner die Seile angebracht wurden.
[20:10] Aber es war klar, dass er diese Seile auch nicht mehr im Kopf hatte. In der ganzen Vorgeschichte dieses Verfahrens sind diese Seile offenbar auch nie auftaucht. Das war also wirklich bei diesem Augenschein vor Ort das erste Mal ein Thema gewesen.
Gérôme:
[20:31] Also hat sich der Aufwand gelohnt, jetzt in diesem Fall an den Thuner See rauszufahren für das Gericht? Ist denn das Urteil auch gerade bei Herrn Bleuler im Garten gefällt worden?
William:
[20:43] Nein, das Urteil wurde nicht im Garten gefällt. Der Gerichtspräsident hat dann nach etwa zwei Stunden von diesem Augenschein die Verhandlung unterbrochen. Es ging in die Mittagspause. Ich bin im Merliger gestrandet, ich war nicht mit dem Auto da.
[21:05] Das heisst, ich habe den Bus Nr. 21 zurück auf Thun genommen, eine halbe Stunde. Und am Nachmittag ging es dann weiter mit der Verhandlung. Schliesslich sind ja noch Plädoyers ausgestanden. Und das wurde schnell gemacht. Nach etwa zwei Stunden Mittagspause hat man sich wieder getroffen in einem Gerichtssaal des Regionalgerichts Bern-Oberland in Thun. Und die Rechtsvertreter, also der Verteidiger von Herrn Gurtner und der Vertreter der Privatklägerschaft,
[21:36] von Herrn Bleuler, haben plädiert, repliziert, dupliziert.
Gérôme:
[21:43] Jetzt muss ich Ihnen helfen, das Plädoyer, das verstehe ich noch, replizieren.
William:
[21:50] Was ist das genau? Das ist so der gewöhnliche Ablauf am Strafgericht nach dem Plädoyer. Es kann folgen eine Replik, also eine Antwort von der Gegenseite auf das Plädoyer. Und die Duplik ist dann sozusagen die Antwort auf die Antwort. Zum Teil schaukelt man sich dann auch im Moment ein wenig hoch. Das ist nicht immer der Fall, nicht bei allen Verhandlungen, aber manchmal gibt es regelrechte kleine Wortgefechte.
Gérôme:
[22:19] Was hat das Gericht Thun entschieden?
William:
[22:21] Thun selber wurde nichts entschieden. Es gab keine mündliche Eröffnung des Urteils anschliessend an die Verhandlung. Das wird ab und zu gemacht, wenn sich das Gericht noch ein bisschen mehr Zeit einräumen möchte, um zu überlegen, wenn es nicht so ein klarer Sachverhalt ist. Es wird auch gemacht, wenn der Tag schon fortgeschritten ist und das Gericht und alle
[22:47] Beteiligten gerne langsam eine Feierabend geben würden. In diesem Fall ist das Urteil zwei Wochen später schriftlich eingetroffen bzw. gab es kein Urteil, weil das Verfahren eingestellt wurde und nämlich mangels eines gültigen Strafantrags. Wieso war dieser nicht gültig? Weil es sich bei dem Schaden, der entstanden ist, offenbar um einen Schaden gehandelt hat, der tiefer war als die vorhin schon erwähnten 10'000 Franken.
Gérôme:
[23:18] Also weniger als ein Drittel der Summe, die Herr Bleuler geltend machen wollte.
William:
[23:26] Genau. Und das heisst, die Grenze des Offizialdelikts wurde nicht überschritten. Und dass es insofern kein Offizialsikt gewesen ist, sondern ein Delikt, das mittels einem Strafantrag an die Ermittlungsbehörde gebracht werden musste. Dieser Strafantrag hat eine Frist, das sind drei Monate nach Bekanntwerden des Delikts
[23:51] muss man einen Antrag gemacht haben. Das hat Herr Bleuler offenbar unterlassen und das hat dazu geführt, dass das ganze Verfahren am Strafgericht eingestellt wurde.
Gérôme:
[24:04] Das heisst, der ganze Aufwand, das ganze Trara am Thunersee war schlussendlich etwas verneut?
William:
[24:12] Ja, das kann man so sagen. Das war verneut, beziehungsweise hat es recht viele Kosten generiert. Der Beschuldigte, Herr Gurtner, hat laut Gericht Anrecht auf Entschädigung von 6'838.95 Franken. Die ganzen Verfahrenskosten von knapp 4'000 Franken
[24:36] wurden im Kanton, also in der Staatskasse, aufgelegt. Trotz der Einschätzung des Gerichts, trotz des eingestellten Verfahrens, war die Geschichte nicht ganz vorbei. Denn parallel zum Verfahren vor dem Strafgericht war auch noch ein Zivilverfahren am Laufen. Ich habe dann
[25:00] vor kurzem mich noch einmal erkundigt beim Regionalgericht Bern-Oberland und habe von der zuständigen Gerichtsschreiberin Antwort sinngemäss bekommen, es lohne sich nicht, um da noch weiter gross Auskunft zu verlangen. Ich interpretiere das so, dass sich der Herr Bleuler und der Herr Gurtner auf etwas geeinigt haben, dass sie eine Entscheidung gefunden haben.
[25:25] Aber wie gesagt, das ist meine Interpretation.
Gérôme:
[25:28] So eine Einigung hätten wir ja eigentlich auch von Anfang an suchen können. Dann hätte es das ganze Gerichtsverfahren mitsamt Augenschein gar nicht gebraucht, oder?
William:
[25:38] Ich habe da noch recht gut den Satz eines Gutachters, eines Baumsachverständigen im Ohr, wo wir in einer Pause von diesem Augenschein auf einem Mäuerchen sitzend oder angelehnt gesagt hat, er verstehe eigentlich nicht so recht, warum die Leute nicht einfach eine Flasche guten Wein aus dem Keller nehmen und damit zum Nachbarn übergeben.
[26:04] Das kenne ich schlussendlich billiger als so ein langwieriges Verfahren. Wobei, vielleicht muss man noch anfügen, es hängt auch ein bisschen von der Flaschen Wein ab, die in diesen Keller lagern. Und wer weiss, vielleicht hat der Herr Pleuler oder der Herr Gurtner ja auch sehr teure Wein in seinem
Gérôme:
[26:21] Weinkeller. Danke vielmals, William, dass du uns von diesem Fall erzählt hast. Das war «Die dritte Gewalt», der Justiz-Podcast der Republik. Heute zur Abwechslung mit dem Gerichtsreporter William Stern. Wenn Sie Rückmeldungen, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns durch ein E-Mail an audio.republik.ch oder schicken Sie uns eine Sprachnachricht an
[26:46] 079 507 60 59. Die Nummer finden Sie auch im Episodenbeschreib. Mein Name ist Jérôme Martel. Ich würde mich freuen, wir hören uns wieder.
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