Häusliche Gewalt: Zu unrecht in Haft?

Shownotes

Eine Frau erstattet Strafanzeige gegen ihren Mann wegen Vergewaltigung und häuslicher Gewalt, woraufhin er für fünf Monate in Untersuchungshaft muss. Vor Gericht erklärt sie ihre Aussagen für unwahr, der Mann wird freigesprochen. Dafür wird sie unter anderem wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Dann, erneut eine Wendung: Der Mann erstattet Strafanzeige gegen seine Frau wegen sexueller Nötigung, woraufhin sie verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Jetzt kämpft sie vor dem Obergericht für einen Freispruch.

Wer von beiden Eheleuten lügt? Und wer sagt die Wahrheit? Wer beschuldigt den oder die andere zu Unrecht – mit dramatischen Konsequenzen? Brigitte Hürlimann, langjährige Gerichtsreporterin bei der Republik, und der Host Boas Ruh sprechen in dieser Folge über die Strafbarkeit von Falschaussagen und die juristischen Fallstricke bei Vier-Augen-Delikten.

Der in dieser Podcast-Folge besprochene Fall kann hier nachgelesen werden


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Kommentare (1)

MetaTr

Hallo Zusammen Sehr spannender Fall und auch immer super wiedergegeben. Was mich in dieser Folge allerdings stört - und das liegt daran, dass Ihr ausgezeichneten Journalismus betreibt und die Erwartungenentsprechend hoch sind - ist die Aussage über der Art. 59. Es ist zwar so, dass dieser Artikel in den Medien oft als "kleine Verwahrung" bezeichnet wird, dieser Begriff wurde jedoch wohl von der Boulevard-Presse erfunden und gefüttert. Im Format der Republik erwarte ich allerdings eine klare Differenzierung. Der Art. 59 hat kaum etwas mit einer Verwahrung gemeinsam, sondern ist eine "bessernde Massnahme", sprich, es wird auf eine Verbesserung der Legalprognose hingearbeitet. Die Verwahrung hingegen ist eine "sichernde Massnahme" und dient rein zum Schutz der Gesellschaft.

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