Häusliche Gewalt: Zu unrecht in Haft?
Shownotes
Eine Frau erstattet Strafanzeige gegen ihren Mann wegen Vergewaltigung und häuslicher Gewalt, woraufhin er für fünf Monate in Untersuchungshaft muss. Vor Gericht erklärt sie ihre Aussagen für unwahr, der Mann wird freigesprochen. Dafür wird sie unter anderem wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Dann, erneut eine Wendung: Der Mann erstattet Strafanzeige gegen seine Frau wegen sexueller Nötigung, woraufhin sie verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Jetzt kämpft sie vor dem Obergericht für einen Freispruch.
Wer von beiden Eheleuten lügt? Und wer sagt die Wahrheit? Wer beschuldigt den oder die andere zu Unrecht – mit dramatischen Konsequenzen? Brigitte Hürlimann, langjährige Gerichtsreporterin bei der Republik, und der Host Boas Ruh sprechen in dieser Folge über die Strafbarkeit von Falschaussagen und die juristischen Fallstricke bei Vier-Augen-Delikten.
Der in dieser Podcast-Folge besprochene Fall kann hier nachgelesen werden
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